Friedensrichter sehen Erfolge ihrer Arbeit

11.02.2018

Bild einer Mutter mit ihrer Tochter

Schon im Bundesbrief von 1291 hiess es, dass angesehene und weise Bürger Zwietracht unter Verbündeten schlichten sollten. Mit der Mediationsverfassung, die Napoleon der Schweiz im Februar 1803 verordnete, konnten die Kantone das Amt des Friedensrichters auch institutionell begründen. Seit über 200 Jahren bilden sie einen zentralen Pfeiler unserer Rechtspflege. Wie wichtig dieser ist, zeigt eine aktuelle Erhebung aus dem Kanton Zürich, die zum ersten Mal den Erfolg ihres Engagements belegt. 78% der Verfahren gingen im Jahr 2017 nicht an ein Gericht. Bei 7763 eingegangenen Klagen, die meisten wurden mit einer Verfahrensdauer bis zu zwei Monaten abgeschlossen, betrug die Erledigungsquote 65%. Die Streitschlichter ermöglichen den Parteien somit eine rasche und kostengünstige Lösungsfindung. Verfügen müssen Friedensrichter dagegen eher selten. Nur gerade 150 Entscheide gab es 2017 im Kanton Zürich. Die Erhebung wurde vom Verband der Friedensrichterinnen und Friedensrichter des Kantons Zürich durchgeführt.