Titel "Mediator/in SDM".

30.08.2012

Zwei Personen, die sich gegenüber sitzen

Der Vorstand des Dachverbandes SDM hat in Berücksichtigung der Ergebnise der Umfrage unter den Mitgliedern und der Anforderungen anderer Verbände beschlossen, die Stundenzahl für die Erfüllung der Weiterbildungspflicht von 100 auf 60 Stunden in 3 Jahren zu senken. Dies wird so im Anerkennungsreglement festgehalten. (Gilt rückwirkend für alle Fälle). Die Anerkennung von Personen, die diese Zahl nicht erreichen, wird sistiert. d.h. sie werden in der Liste auf dem Internetnicht mehr aufgeführt und dürfen die Bezeichnung " Mediator SDM" nicht mehr verwenden. Sie können den Titel aber jederzeit reaktivieren, wenn sie einen Weiterbildungsnachweis einreichen.