....................................................................................................
Newsletter nicht lesbar?
Im Browser anschauen
Logo von MFS

Ausgabe: Juni 2018


Liebe Mitglieder
Sich in den Ferien entspannen zu können, Erholung, Musse und Glück zu finden, fällt vielen von uns schwer. Schuld daran sei die Arbeitswelt, die von uns immer mehr abfordert, sagen manche. Umfragen unter Berufstätigen, ob sie während der Ferien die Arbeit vergessen können, zeigen: Auch wenn wir noch so weit verreisen – der Chef, die Bürogspänli oder Klienten holen uns wieder ein. Drei Viertel spüren erst eine Woche nach Beginn der Ferien, dass diese tatsächlich begonnen haben. Und ein Viertel arbeitet selbst dann noch – und zwar in aller Regel unverlangt. Warum nur? Aus Pflichtgefühl, weil uns das Abschalten so schwer fällt. WLAN, Smartphone und das Tablet machen es möglich. 
Vor uns die Sommerferien – nutzt sie, zum Nachdenken und Entspannen, geniesst es. Schöne Ferien wünschen  
Für den Vorstand des Mediationsforums
Stephan Burkart und Cindy Weishaupt

PS: Auch wir halten uns zurück mit Botschaften für die Mailbox. Den nächsten Newsletter gibt es darum erst im August.

In dieser Ausgabe


Rückblick auf den Mediationskongress in Luzern
> mehr
Mediationsklauseln für Bau, Planung und Immobilien
> mehr
«Es geht beim Regieren um Mediation»
> mehr
Friedensrichter arbeiten wie Mediatoren
> mehr
Mediation im Zürcher Fluglärmstreit angeregt
> mehr
Weiterbildung & Veranstaltungen
> mehr
Newsletter im Archiv
> mehr

Rückblick auf den Mediationskongress in Luzern

Ein dichtes Programm erwartete die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Schweizerischen Kongresses der Mediation SDM-FSM, den früheren Impulstagen. Die mittlerweile 11. Ausgabe dieses «Klassentreffens» der Mediationsszene, das Mitte Juni in Luzern mit 209 Teilnehmenden stattfand, war dem Leitthema «Mediation und Behörden» gewidmet. Zu Sprache kamen unter anderem diese Themen: 
  • Mediatives Handeln als Erfolgsfaktor für die Behördentätigkeit.
  • Wie kann ich Mediation in einem behördlichen Verfahren einsetzen?
  • Baumediation als echte Alternative – wie sehen das die Baubehörden?
  • Angeordnete Mediation.
  • Wie fördert Politik konkret Mediation?
  • Wege der Konfliktbearbeitung.
  • Digital Storytelling – Kurzfilme als Intervention bereichern die Mediation.
  • Der Mediator: Schnittstelle zwischen Verwaltung oder grossen Strukturen und der Öffentlichkeit – ist er wirklich Mediator?
  • Die Mediation im Dienst der öffentlichen Sicherheit und der Behörden.
Fotos zur Erinnerung gibt es hier...

Mediationsklauseln für Bau, Planung und Immobilien

Die Fachgruppe Baumediation hat eine Reihe von Mediationsklauseln ausgerarbeitet, mit denen die Parteien bereits bei der Ausarbeitung von Verträgen oder Reglementen einen angemessenen Umgang mit auftretenden Konflikten sicherstellen können. Damit sollen auftretende Konflikte zuerst mit Hilfe der Mediation gelöst werden. Die Vorteile einer Mediationsklausel im Vertrag liegen auf der Hand: Es ist eine vertrauensbildende Massnahme. Es sind schnelle Lösungen möglich, die alle mittragen. Störungen im Bauablauf werden minimiert. Der gute Wille zur Zusammenarbeit bleibt erhalten; Und Folgekosten von Streitigkeiten werden vermieden; ein solches Vorgehen «rechnet sich» in den meisten Fällen. Drei Mediationsklauseln, dier verschiedene Bereiche abdecken, liegen als Word-Datei zur Übernahme vor. 
1. Mediationsklausel in Planer- und Bau-Verträgen  (Link zur Klausel im Word-Format):In den neuen Vertragsformularen des SIA fehlt6 das frühere, einfache System mit Kästchen zur Ankreuzung der Mediationsvereinbarung. Deshalb ist es jetzt für die verbindliche Vereinbarung einer Mediation erforderlich, dass die nachstehende Klausel unter «10 Besondere Vereinbarungen…..» in den Vertrag hineinkopiert wird. «In einem Streitfall vereinbaren die Parteien für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag, vor der Anrufung eines Gerichtes an Stelle des Schlichtungsverfahrens  eine Mediation (vgl. Art. 213 ZPO) durchzuführen.» Diese Klausel kann auch in anderen Verträgen (z. B. Werk- oder Kaufverträgen) verwendet werden.
 2. Mediationsklausel in einem Stockwerkeigentumsreglement. Alle Differenzen aus dem Stockwerkeigentum sind durch Mediation beizulegen. Wird die Schlichtungsstelle zur Beilegung der Differenz angerufen, z.B. weil eine gesetzliche Anfechtungsfrist (wie beispielsweise zur Anfechtung von Beschlüssen der Stockwerkeigentümergemeinschaft) besteht, so beantragen die Parteien eine Mediation an Stelle des Schlichtungsverfahrens.
3. Mediationsklausel in einem Geschäftsmietvertrag. Wird die Schlichtungsstelle zur Beilegung der Differenz angerufen, z.B. weil eine gesetzliche Anfechtungsfrist (wie beispielsweise zur Anfechtung von Mietzinserhöhungen) besteht, so beantragen die Parteien eine Mediation an Stelle des Schlichtungsverfahrens. Mit der Integration der passenden Mediationsklausel in den Vertrag bzw. in das Reglement ist gesichert, dass die Beteiligten im Konfliktfall eine konstruktive Lösung finden können.
Die Klauseln im Original...

«Es geht beim Regieren um Mediation»

In einem Gespräch am letzten Tag ihrer Amtszeit haben die drei abgetretenen Berner Regierungsmitglieder Barbara Egger-Jenzer (SP), Hans-Jürg Käser (FDP) und Bernhard Pulver (Grüne) auf die Arbeit in der Exekutive zurückgeblickt. Es geht beim Regieren um Mediation, sagt Egger. Als Anwältin habe sie sich immer durchsetzen und einen Prozess gewinnen wollen. Als Regierungsrätin sei das nicht gegangen. Vielmehr habe sie Mehrheiten für ihre Anliegen finden müssen. Das ganze Gespräch in der Berner Zeitung...

Friedensrichter arbeiten wie Mediatoren


Im sogenannten Sühneverfahren, das in der Zivilprozessordnung gesetzlich vor dem ordentlichen Verfahren vorgeschrieben ist, übernehmen Friedensrichter die Rolle der Mediatoren. Seit 2011 kümmern sie sich ausschliesslich um zivilrechtliche Angelegenheiten, wie Geldforderungen, arbeitsrechtliche Fragen, Nachbarschafts- oder Erbschaftsstreitigkeiten. Ausnahmen sind mietrechtliche Fragen, die vor einer eigenen Schlichtungsbehörde ausgetragen werden, und Scheidungsverfahren, die direkt beim Bezirksgericht landen. Ein Porträt des Zürcher Friedensrichters Thomas Marthaler beschreibt ausführlich die Arbeit dieser amtlichen Streitschlichter. Ein Bericht von Corsin Zander im Tages-Anzeiger...


Mediation im Zürcher Fluglärmstreit angeregt


In einer Mediation soll der Streit um den Fluglärm beigelegt werden. Das schlägt der Landrat von Waldshut, Martin Kistler, vor. Er regt an, dass ein neuer Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland ausgehandelt wird. Dazu könnte ein Mediationsverfahren eingeleitet werden. «Geführt würde es von je einer Persönlichkeit aus der Schweiz und aus Deutschland. Die Zahl der Beteiligten sollte begrenzt werden, damit man in den Gesprächen vorankommt», sagt Kistler. Die Gespräche hätten aber nur dann Erfolg, wenn beide Seiten in den Verhandlungen aufeinander zugingen und dabei auch bereit seien, von ihren Maximalforderungen abzurücken. Der Landkreis Waldshut sei bereit, Lasten mitzutragen. Ein grenzenloses Wachstum des Flughafens Zürich auf dem Buckel des süddeutschen Landkreises dürfe es aber nicht geben. Die Schweiz reagiert kühl. Der Bericht dazu in der NZZ am Sonntag...

Weiterbildung & Veranstaltungen


Weiterbildungen an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Brugg-Windisch. Details und Kontakt: www.fhnw.ch 
Weitere Angebote diverser Veranstalter im Überblick bei www.swiss-mediators.org


Newsletter im Archiv

Die Sammlung der vom Mediationsforum monatlich versandten Newsletter findet sich hier...
Der neuste SDM-Newsletter (Ausgabe Mai 2018) lässt sich hier abrufen...
Hinweis: Der Newsletter des SDM sollte jeweils automatisch auch an die Mitglieder des Mediationsforums versendet werden. Wer keinen erhält, sende bitte eine kurze Notiz an info@mediationsforum.ch
Titelfoto: Photo by Denin Williams on Unsplash